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Brennholzbestellung 2025

Brennholzbestellung 2025 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Brennholzbestellung 2025

FORSTREVIER HAHNSTÄTTEN-KALTENHOLZHAUSEN
(gilt für die Gemeinden Hahnstätten, Mudershausen, Netzbach, Burgschwalbach, Kaltenholzhausen,
Lohrheim, Oberneisen und Schiesheim)


Der Bedarf an Selbstwerberholz ist bis zum 15.11.2024 schriftlich anzumelden. Danach sind keine Bestellungen mehr möglich! Verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular!
Es können nur Personen berücksichtigt werden, deren Brennholz durch einen Motorsägenlehrgangsinhaber aufgearbeitet wird. Holzbesteller ohne Motorsägenlehrgang müssen auf dem Bestellformular einen Motorsägenlehrgangsinhaber (Helfer) benennen. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist nachzuweisen! Die Bestellung von gerücktem Brennholz wird empfohlen, da für die Befahrbarkeit der Rückegassen keine Garantie übernommen werden kann.


Die Bereitstellung des Holzes erfolgt im Laufe des Jahres 2025. Es kann max. 15 Raummeter (rm) pro Haushalt bestellt werden. Bei Gruppenbestellungen bitte alle Namen auf Bestellschein notieren. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung oder eine vollständige Lieferung der bestellten Menge. Die Holzzuteilung erfolgt nach Möglichkeit in Ihrer Wohnortgemeinde und wird rechtzeitig im Verbandsgemeindeblättchen der VG Aar-Einrich für jede Ortsgemeinde veröffentlicht.


Rückfragen sind unter Handy-Nr.: 0173 / 7054206 oder Email: möglich.
Luisa Rump, Revierleiterin

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